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Seit dem 25.10.2012 ist unter https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_09/_18/Petition_36175.html
eine Petition "Wasserstraßenverwaltung - Reformprozess der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aussetzen" beim Bundestag online gestellt. Sofern bis zum 22.11.2012 50.000 Mitzeichnungen registriert werden, muss die Angelegenheit im dt. Bundestag öffentlich debattiert werden.
Der DMYV unterstützt diese Aktion.
Einleitung
Die WSV soll in einer grundlegenden Verwaltungsreform neu strukturiert werden. Die Reformüberlegungen sehen eine "Priorisierung auf das Hauptnetz und die gewerbliche Schifffahrt", eine Netzkategorisierung sowie "Konzentration der Ressourcen auf Wasserstraßen mit hoher Verkehrsfunktion" nach Maßgabe der darauf transportierten Gütermengen vor.
Der 5. Bericht des BMVBS an den Deutschen Bundestag lässt nicht klar erkennen, welche konkreten Auswirkungen die WSV-Reform, die Priorisierung und die Ressourcenkonzentration auf die verkehrsbehördliche Betreuung der Kleinschifffahrt, insbesondere die Sportschifffahrt und die Freizeitschifffahrt und den Betrieb, die Unterhaltung und die bedarfsgerechte Entwicklung der von dieser Verkehrsgruppe genutzten Bundeswasserstraßen, Verkehrsanlagen und Verkehrseinrichtungen haben werden.
Wassersport und Wassertourismus sind auf den Erhalt und die Modernisierung eines leistungsfähigen Wasserstraßennetzes elementar angewiesen. Die Belange der mindestens sieben Millionen Wassersportler in Deutschland, (manche Analysen sprechen sogar von bis zu 17 Millionen Wassersportlern, Quelle: Deutscher Tourismusverband) müssen angemessen gewahrt bleiben.
Die Erreichung der Ziele der Bundestagsinitiativen zur Verbesserung des Wassersports und des Wassertourismus in Deutschland hängt entscheidend davon ab, dass die deutschen Bundeswasserstraßen auch weiterhin für die Sportschifffahrt zur Verfügung stehen. Bevor das noch ausstehende Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Wassersports und des Wassertourismus vorgelegt und beraten wurde, sollten keine Tatsachen geschaffen werden, die eine Umsetzung des Konzeptes unmöglich machen.
Forderungen
1. Erhaltung der Bundeswasserstraßen auch für Kleinschifffahrt, Sport- und Freizeitverkehr
Das Ziel der Reform ist dahingehend zu konkretisieren, dass die Verkehrsverwaltung auch weiterhin allen Verkehrsteilnehmern zu dienen hat.
Gem. Art 74 Abs. 1 Nr. 21 i.V.m. Art 89 Abs. 2 des Grundgesetzes erstreckt sich die hoheitliche Verwaltungsaufgabe des Bundes auf die Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes. Die zum Zweck der Priorisierung des künftigen Personal- und Ressourceneinsatzes vorgenommene Netzkategorisierung nach Maßgabe der transportierten Gütermenge darf nicht dazu führen, dass sich die WSV der Nicht-Güterschifffahrt nicht mehr widmet oder deren Belange vernachlässigt. Eine derartige Reduzierung der Aufgabenwahrnehmung würde dem umfassenden Verfassungsauftrag des Bundes widersprechen. Sportschifffahrt und Freizeitschifffahrt sind Teil der Schifffahrt. Ihre verkehrlichen Belange sind gleichberechtigt zu wahren.
Der verfassungsrechtliche Verwaltungsauftrag des Bundes umfasst sowohl den fließenden als auch den ruhenden Verkehr. Er verlangt die Gewährleistung der durchgängigen Befahrbarkeit und der Verbindungen zum regionalen und internationalen Netzwerk der Wasserstraßen, wie auch die sichere Erreichbarkeit der Häfen und Liegeplätze sowie die sichere Nutzbarkeit von Schifffahrtsanlagen und -einrichtungen.
2. Erhaltung der Infrastruktur auch für den Sport- und Freizeitverkehr
Tausende gemeinnützige Wassersportvereine sind mit ihren Sportaktivitäten existenziell auf die Nutzung von Wasserstraßen und Seen, d.h. des öffentlichen Raums, angewiesen. Die Sportler sind dabei zugleich Verkehrsteilnehmer und Nutzer von Verkehrsanlagen und -einrichtungen zu Wasser.
Die Sportschifffahrt ist - wie alle anderen Verkehrsgruppen - auf fahrzeuggerechte Einrichtungen und Anlagen im Netzwerk der Bundeswasserstraßen angewiesen. Schleusen, Anlegestellen, Umtrageeinrichtungen, Warteanlagen und öffentliche Häfen des Bundes müssen so gestaltet und ausgestattet sein, dass in ihnen entweder ein sicherer Verkehr für alle Fahrzeuggrößen möglich ist oder es müssen spezielle Einrichtungen für die einzelnen Fahrzeuggruppen vorhanden sein. Die Gewährleistung dieser Mindestvoraussetzungen des sicheren Schiffsverkehrs auf Bundeswasserstraßen ist Teil des verfassungsrechtlichen Verwaltungsauftrages. Die sichere Nutzbarkeit der Bundeswasserstraßen für die Kleinschifffahrt dient zugleich der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmergruppen.
Der insoweit umfassende Auftrag der zuständigen Verkehrsverwaltung darf nicht auf dem Wege einer internen Verwaltungsreform unterlaufen werden, in dem die Aufgabenbeschreibung der WSV auf die Belange der Güterschifffahrt reduziert wird. Er muss vielmehr explizit als Aufgabe der künftigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung verankert bleiben.
Die Verwaltungsreform darf nicht dazu führen, dass Teile der Infrastruktur dem schleichenden Verfall preisgegeben werden.
3. Nationaler Sportbootverkehrsplan
Zur sachgerechten Integration der Belange der Sport- und Freizeitschifffahrt in die weitere Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wird ein Nationaler Sportbootverkehrsplan (nach dem Vorbild des "Nationalen Radverkehrsplans 2020") dringend empfohlen. In ihm sind die Entwicklungsziele und Maßnahmen im Sinne der Bundestagsinitiativen zur Förderung des Wassersports und des Wassertourismus mit entsprechender Investiv- und Personalausstattung darzustellen, regelmäßig - z.B. alle fünf Jahre - zu aktualisieren und mit entsprechender Aufgabenzuordnung in der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu berücksichtigen.
4. Keine Reduzierung der Verkehrsverwaltung auf Eigentumsverwaltung
Eine bloße Eigentümerverwaltung von Bundeswasserstraßen, wie sie für die Nebenwasserstraßen ins Auge gefasst ist, würde dem verfassungsrechtlichen Auftrag des Bundes nicht entsprechen. Die ordnungsgemäße Verkehrsverwaltung von Bundeswasserstraßen geht über die bloße zivilrechtliche Verkehrssicherungspflicht hinaus. Sie kann beispielsweise nicht etwa darin bestehen, dass der Bund Gefahrenstellen möglicherweise lediglich noch markiert oder mit Warnschildern oder Sperrungen versieht, damit dort niemand zu Schaden kommt. Der Bund bleibt vielmehr verpflichtet, für den ordnungs- und widmungsgemäßen Verkehrsablauf zu sorgen, d.h. z.B. auch Störungen zügig zu beseitigen oder zu beheben. Dazu bedarf es fachkundiger und mit diesen Aufgaben betrauter Verkehrsverwaltung.
5. Keine Nutzerfinanzierung von Bundeswasserstraßen
Die Planung des BMVBS, die schifffahrtsbedingen Kosten der Wasser- und Schifffahrtverwaltung zu ermitteln und dann über ein neu zu entwickelndes Gebührensystem zu finanzieren, gehen weit über eine bloße Verwaltungsreform hinaus. Sie werfen die Grundsatzfrage auf, ob die bundesrechtliche Infrastruktur grundsätzlich in ein neues Finanzierungssystem überführt werden sollte.
Die Wassersportverbände lehnen eine solche Finanzierung der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur ab.
Die Herstellung und Unterhaltung einer angemessenen überregionalen Verkehrsinfrastruktur ist eine grundlegende staatliche Aufgabe, die dem gesamten Gemeinwesen dient und zugute kommt. Sie erschließt Regionen, Städte, Wirtschafts- und Erholungsräume für die gesamte Wirtschaft und Bevölkerung. Eine kostendeckende Gebührenfinanzierung würde im Bereich des Wassersports dazu führen, dass der maritime Sportverkehr und der Deutschlandtourismus zum Erliegen kommen, weil die Nutzer in attraktive Nachbarländer ausweichen würden. Verwaltungsaufwand und Ertrag stünden außer Verhältnis. Wassersportier würden in sensible Naturräume oder ins Ausland verdrängt.
Wie das Wandern und Radfahren muss auch das Wasserwandern in Deutschland freizügig und gebührenfrei möglich bleiben.
Der gemeinnützige Wassersport ist darauf angewiesen, dass seinen Vereinen diejenigen Wasserflächen, die sie zum Bau und Betrieb ihrer Sportanlagen benötigen, langfristig und planbar zu einem angemessen ermäßigten Pachtzins überlassen werden, der dem Gemeinwohlbeitrag des Sport entspricht, der hierauf z. B. Steganlagen errichtet, betreibt und auf eigene Kosten unterhält.
6. Einheitliche Betreuung
Sportbootverkehr findet auf allen Bundeswasserstraßen statt, meist sogar auf denselben Verkehrsflächen und in denselben Verkehrsanlagen wie der übrige Schiffsverkehr. Die fachlich und rechtlich einheitliche Betreuung des Systems Bundeswasserstraße ist Grundlage für deren durchgängige und sichere Nutzbarkeit für alle Verkehrsteilnehmergruppen. Dies hat auch die kürzlich stattgefundene Konferenz "Sicherheit auf See" ergeben. Die Wasser- und Schifffahrtverwaltung des Bundes verfügt über das notwendige Know-how und die notwendige örtliche Präsenz zur Wahrnehmung dieser Gesamtaufgabe.
Verwaltungsorganisatorisch erscheint es nicht sinnvoll, die Belange der Nicht-Güterschifffahrt aus der verfassungsrechtlichen Gesamtaufgabe der WSV auszugliedern und einer - heute noch nicht bekannten - anderweitigen Stelle zu übertragen. Eine "Konzentration" der WSV auf die Güterschifffahrt lässt befürchten, dass wichtige, faktisch nur einheitlich wahrnehmbare Verkehrsaufgaben entweder vernachlässigt werden oder mit hohem Abstimmungsaufwand in unzähligen Detailfragen von einer - ggf. neu zu schaffenden Verwaltung - wahrzunehmen sind.
Zu den faktisch nur einheitlich wahrnehmbaren Aufgaben zählt dabei auch die Umsetzung der Bundestagsinitiativen zur Förderung des Wassersports und des Wassertourismus in Deutschland. Überregionaler und internationaler maritimer Tourismus kann nur entwickelt werden, wenn die dazu erforderliche Infrastruktur in einem flächendeckenden Netzwerk von Wasserstraßen zu einheitlichen Nutzungsbedingungen zur Verfügung steht. Wassersport und Wassertourismus sind keineswegs Regionalaktivitäten, die nur in Brandenburg, an der Lahn oder in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden.
7. Beteiligung des organisierten Sports
Der organisierte Wassersport übernimmt seit vielen Jahrzehnten wichtige Aufgaben im Bereich der Sportbootschifffahrt. Dazu gehören: - Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb von Wassersportanlagen
- regelmäßige Reviergespräche mit Behörden und Verbänden
- Maßnahmen zur natur- und landschaftsverträglichen Ausübung des Wassersports
- Ausbildung, Aufklarung, Sicherheitstrainings, basierend auf der regelmäßigen Auswertung von Unfällen
- Mitwirkung an Marketingmaßnahmen des Bundeswirtschaftsministers zur Förderung des Wassertourismus
- Prüfung und Erteilung von Befähigungsnachweisen
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben steht in engem Zusammenhang mit der Tätigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, insbesondere mit deren sachgerechter Planung, Begleitung und Betreuung der künftigen Entwicklung der Sportschifffahrt.
Der Wassersport ist mit seinen internationalen Sportgroßveranstaltungen und seinem Nachfragevolumen und bewirkten Tourismuseffekten ein erheblicher Wirtschaftsfaktor.
Die Wassersportverbände bieten daher - wie bisher - ihre konstruktive Mitwirkung an den weiteren Planungen zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung an und bitten auch weiterhin um rechtzeitige Beteiligung an diesen Verfahren.
Berlin, den 20. September 2012
Die im Forum Wassersport des DOSB zusammengeschlossenen Wassersportspitzenverbände:
- Deutscher Segler-Verband e.V. (DSV) - Deutscher Motoryachtverband e.V. (DMYV) - Deutscher Kanu-Verband e.V. (DKV) - Deutscher Ruderverband e.V. (DRV - Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST) - Deutsche Lebensrettungsgesellschaft e.V. (DLRG) - Deutscher Wasserski- und Wakeboardverband e.V. (DWWV)
Die Pläne der Bundesregierung zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, federführend ausgeführt durch das zuständige Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), haben sich in dem nun vorliegenden 5. Bericht an den Bundestag konkretisiert. Kernpunkt der Reform ist eine Kategorisierung der Bundeswasserstraßen auf Grundlage einer zu erwartenden Tonnage, eng definierten Wasserstraßenrelationen und einer angenommenen Wertschöpfung. Folge dieser Kategorisierung ist der Umbau der Verwaltungsstruktur, die Entwidmung der „Restwasserstraßen“ und eine Nutzerfinanzierung durch Novellierung des Bundesgebührengesetzes.
Der Deutsche Motoryachtverband stimmt den Bemühungen der Bundesregierung zu, die Verwaltung der Bundeswasserstraßen effizient und sparsam zu gestalten. Dies liegt im Interesse aller Bürger, Anrainer und Nutzer der Bundeswasserstraßen. Jedoch ist die Grundlage der Reform, die Kategorisierung der Wasserstraßen durch eine vordergründige wirtschaftliche Betrachtung und die daraus folgende Ausgliederung der Restwasserstraßen aus der Verwaltung und der Verantwortung des Bundes zu kurz gegriffen. Hier fehlt ein gesamtgesellschaftlicher Maßstab, der Zukunftsperspektiven, Wirtschaftlichkeit und das Engagement verschiedener gesellschaftlicher Gruppen verbindet.
Der geplante Übergang vom Status „Bundeswasserstraße“ hin zu einer reinen Eigentumsverwaltung der Restwasserstraßen durch den Bund soll diesen von seinen Verpflichtungen zum Unterhalt freigeben. Es sind besonders diese Reviere, die für den Wassersport und Wassertourismus intensiv genutzt werden, die für die Regionen ein nicht zu unterschätzendes Potential bergen. Unzählige Wassersportvereine haben in diesen Revieren eine Heimat. Fehlt die Bewirtschaftung dieser Gewässer, sei es durch Ausbaggerungen oder Betrieb der Schleusen, wird den Vereinen, die seit mehreren Jahrzehnten die Gewässer nutzen, die Existenz entzogen. Die Stützung von bürgerlichem Engagement sieht anders aus.
Die Bundestagsinitiative zur Förderung des Wassertourismus in Deutschland wird durch diese Art der Umsetzung der WSV-Reform ad absurdum geführt. Der Gewinn für Deutschland liegt in der Nutzung und Vielfältigkeit seiner Gewässer, nicht in der jetzigen Einzelbetrachtung.
Die diskutierte Übergabe einzelner Restgewässer in die Verwaltung durch alternative Betriebsformen unterstreicht die oberflächliche Planung der Bundesregierung. Es erscheint widersinnig die Gewässer zu kategorisieren und möglichst schnell Fakten zu schaffen, ohne, wie im Bericht angemerkt, eine Planung für die Restgewässer vorlegen zu können. Denn zulässige und tatsächliche Optionen für die alternativen Betriebsmodelle sind, so der Bericht, noch detailliert zu prüfen und mit möglichen Partnern zu sondieren.
Eine duale Verwaltung, einmal vom Bund und auf der anderen Seite von noch nicht definierten Dritten, erhöht auf das gesamte Wasserstraßennetz gesehen den Verwaltungsapparat und erfüllt nicht den Anspruch an eine moderne effiziente Verwaltung.
Der Deutsche Motoryachtverband teilt den Ansatz der Bundesregierung, die vorhandenen Mittel sinnvoll und vor allem zukunftsorientiert einzusetzen. Die reale Mittelkürzung für viele Wasserstraßen, bedingt durch die geplante Ausgliederung, ist nicht nur in Hinblick auf die Bundestagsinitiative zur Förderung des Wassertourismus das falsche Signal. Die Beseitigung von bestehenden Engpässen und Instandhaltung der zum Teil überalterten wasserbaulichen Anlagen ist nach solchen Mittelkürzung nicht zu gewährleisten. Hier steht zu befürchten, dass ganze Teile des Netzes für die Sportschifffahrt in Zukunft wegfallen. Die Umlage der Kosten auf die Nutzer, zu Beginn der Reformplanungen in Form einer Maut oder Vignette angedacht, soll nun durch eine Novellierung des Bundesgebührengesetzes umgesetzt werden. Auch hier stellt sich die Frage, ob der vermeintliche Gewinn, in einer vorliegenden Studie als nicht kostendeckend eingeschätzt, nicht am Ende dem Wassertourismus und damit der Entwicklung in den Regionen schadet.
Das Ziel des BMVBS noch dieses Jahr die benötigten Beschlüsse im Bundestag zu erwirken und Tatsachen in einer sehr komplexen Reform zu schaffen, erscheint auf Basis der vorgelegten Berichte nicht angebracht. Der DMYV befürchtet, dass hier unter Termin- und Kostendruck Fakten geschaffen werden sollen, deren Tragweite für den Standort Deutschland nicht kalkuliert wurden.
Vom Standpunkt des motorisierten Wassersports aus gesehen, vernachlässigt die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nicht nur den gesellschaftlichen Konsens in Bezug auf Verlässlichkeit und Vertrauen, sondern schöpft die Potentiale der gesamten deutschen Wasserwege und des Wassersportes im Sinne der Bundesinitiative zur Förderung des Wassertourismus in Deutschland nicht aus.
Der DMYV fordert in seiner Verbandstagsresolution (-> zum Download) vom 8. Mai 2011 deshalb bei der Fortführung der Reform, die „sogenannten „Restwasserstraßen“ mit ins touristische Netz aufzunehmen, die Wasserstraßen des touristischen Netzes generell weiter als Bundeswasserstraße zu führen und nicht an Dritte abzugeben. Der Erhalt der Wasserstraßen muss vorrangiges Ziel sein, eine Mittelkürzung läuft der Initiative zur Förderung des Wassertourismus zu wider.
Der DMYV ruft alle Mitgliedsvereine und Wassersportler auf, engagieren Sie sich gegen die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Wir sind alle betroffen, deswegen setzen Sie sich mit Ihrem Bundestagsabgeordneten in Verbindung, überzeugen Sie ihn, dass die Reform für Sie und alle anderen sechs Millionen Wassersportler nicht tragbar ist.
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- Brief des Landrates Emsland an der niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- 5. Bericht des BMVBS zur WSV-Reform
- 4. Bericht des BMVBS zur WSV-Reform
- Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu "Alternative Betriebsformen der Bundeswasserstraßenverwaltung"
Zum Download ->
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