Vom Standpunkt des motorisierten Wassersports aus gesehen, vernachlässigt die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nicht nur den gesellschaftlichen Konsens in Bezug auf Verlässlichkeit und Vertrauen, sondern schöpft die Potentiale der gesamten deutschen Wasserwege und des Wassersportes im Sinne der Bundesinitiative zur Förderung des Wassertourismus in Deutschland nicht aus.
Der DMYV fordert in seiner Verbandstagsresolution (-> zum Download) vom 8. Mai 2011 deshalb bei der Fortführung der Reform, die „sogenannten „Restwasserstraßen“ mit ins touristische Netz aufzunehmen, die Wasserstraßen des touristischen Netzes generell weiter als Bundeswasserstraße zu führen und nicht an Dritte abzugeben. Der Erhalt der Wasserstraßen muss vorrangiges Ziel sein, eine Mittelkürzung läuft der Initiative zur Förderung des Wassertourismus zu wider.
Der DMYV ruft alle Mitgliedsvereine und Wassersportler auf, engagieren Sie sich gegen die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Wir sind alle betroffen, deswegen setzen Sie sich mit Ihrem Bundestagsabgeordneten in Verbindung, überzeugen Sie ihn, dass die Reform für Sie und alle anderen sechs Millionen Wassersportler nicht tragbar ist.