Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstrassen

Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung

Vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.
Der SBF-Binnen ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren und  mehr als 7,5 kW bei Elektromotoren ausgestattet sind.  
 

Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):

Mindestalter Motor 16 Jahre, Segeln 14 Jahre; medizinische Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren); Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.
Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes abgenommen.